Fernpendlerbeihilfe

Die oberösterreichische Landesregierung gewährt allen Pendlern (ab einer Entfernung von 25 km bei einfacher Entfernung) eine Beihilfe. Diese Beihilfe wird immer rückwirkend für ein Jahr gewährt, die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig. Anträge sind beim Gemeindeamt erhältlich und stehen nachstehend zum Download bereit. Zur Antragstellung wird ein Jahreslohnzettel benötigt. Genauere Informationen werden gerne im Gemeindeamt erteilt.

Land Oö Fernpendlerbeihilfe - Infos und Online-Antrag