Benützungsgebührenordnung f. außerschulische Nutzung der Musikschule und des Turnsaals

Zuständig

Das Benützungsentgelt beträgt ab 2024

Unterrichtsraum (einschl. Klavierraum und Rhythmikraum)....................€ 19,00

Festssaal der Musikschule oder Turnsaal..........................................................€ 56,50

Benützungsgebührenordnung für Musikschule und Turnsaal (465 KB) - .PDF